Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rsboxberg.de . Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann wenden Sie sich gerne an uns.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und nicht in vollem Umfang barrierefrei möglich:
Folgende technische Voraussetzungen werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt (Stand 23.06.2023):
• Skalierbarkeit der Schrift
• technische Mängel sind in Bearbeitung
Unverhältnismäßige Belastung
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen nach § 10 Absatz 2 L-BGG zum Teil noch nicht gegeben:
• Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
• Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
• Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
• Erläuterungen in Leichter Sprache
• Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
• Alternativtexte für Bedienelemente
• Alternativtexte für Grafiken und Objekte
• Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
• PDF‐Formulare und ‐Dokumente sowie Word-Dokumente: Flyer, Broschüren, Informationsschreiben
Die Umpfertalschule Boxberg ist bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.06.2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 23.06.2023 durchgeführten Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Bei der Weiterentwicklung der Präsenz werden die Barrierefreiheitskriterien fortlaufend mit einbezogen.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns:
Umpfertalschule Boxberg
Kirchweg 4
97944 Boxberg
Andreas Böhrer, Schulleiter
Telefonnummer:
E-Mail-Adresse:
Durchsetzungsverfahren
Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer:
E-Mail-Adresse:
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.